Ausb.z.Fahrl.

Der Kurs kostet in der Regel etwa 6.000 Euro zuzüglich der Prüfungs- und Nebenkosten. Wenn man dennoch Fahrlehrer werden will, so benötigt man die sogenannte Fahrlehrererlaubnis. Dieser Fahrlehrerschein umfasst mindestens die Klasse BE, aufbauend kann man noch weitere Fahrlehrerklassen für die Klassen A, CE und DE absolvieren.

Um eine Fahrlehrer-Ausbildung machen zu können, muss der Bewerber über 22 Jahre alt sein sowie die erforderlichen geistigen, körperlichen und fachlichen Voraussetzungen mitbringen. Ein amtsärztliches Attest belegt dabei die gesundheitliche Tauglichkeit. Des Weiteren wird zumindest ein Hauptschulabschluss mit anschließend absolvierter Lehre in einem beliebigen Beruf oder aber das Abitur verlangt. Personen mit Vorstrafen und Eintragungen in Flensburg werden zur Ausbildung nicht zugelassen.

Die Ausbildung zum Fahrlehrer ist zweistufig aufgebaut. Zunächst muss eine Ausbildungsstätte besucht werden. In Ganztagskursen werden hier für die Tätigkeit bedeutende Lehrinhalte der Pädagogik, Technik, Verkehrsverhalten, Recht, praktisches Fahren und Umwelt vermittelt. Nach nur drei Monaten muss die Fahrprüfung absolviert werden, erst nach fünf Monaten erfolgt die Fachkundeprüfung. Anschließend beginnt das Praktikum, bei dem es vorrangig darum geht, unter Anleitung eines erfahrenen Fahrlehrers das Gelernte an eigenen Fahrschülern anzuwenden.

Wer jedoch eine Fahrlehrer-Ausbildung angeht, um sich später mit einer eigenen Fahrschule selbstständig zu machen, sollte sich über weitere Voraussetzungen informieren, die hierfür benötigt werden. Zum einen gehört dazu ein betriebswirtschaftliches Seminar, zum anderen aber auch eine mindestens zweijährige Berufserfahrung als hauptberuflicher Fahrlehrer.

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