EU-BKF

Wer ist betroffen?

Künftige Fahrer und Fahrerinnen, die

  • deutsche Staatsangehörige sind,
  • EU/EWR – Staatsangehörige sind,
  • aus einem Dritt-Staat kommen und in einem EU-Unternehmen beschäftigt sind, und
  • die im Güterkraft- oder Personalverkehr gewerblich KFz der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE führen.

Was ist zu tun?

Wer bis 10.09.2008 (D-Klassen) bzw. 10.09.2009 (C-Klassen) noch keinen Führerschein dieser Klassen besitzt, muss neben dem Führerschein eine Zusatzqualifikation erwerben:

  • Berufskraftfahrerausbildung
  • Grundqualifikation
  • Beschleunigte Grundqualifikation

Wer bis 10.09.2008 (D-Klassen) bzw. 10.09.2009 (C-Klassen) bereits einen Führerschein dieser Klassen besitzt, muss keine Zusatzqualifikation erwerben, aber regelmässig an einer Weiterbildung teilnehmen (Besitzstandsregelung).

Weiterbildung (§4 BKrFQV)

  • Alle gewerblichen Busfahrer müssen bis zum 10.09.2013 fünf Weiterbildungstage nachweisen.
  • alle gewerblichen LKW Fahrer müssen bis zum 10.09.2014 fünf Weiterbildungstage nachweisen.
  • 35 Stunden a‘ 60 Minuten nach Anlage 1 BKrFQV.
  • Ein – oder mehrtägige Weiterbildungen – bis hin zu einem zusammenhängenden 5-Tages-Block – mit 7 Stunden pro Tag möglich.
  • Weiterbildung auf 5 Jahre verteilbar (1 Tag/ Jahr).

Beispiel: LKW Führerschein lief 2007 ab und wurde ohne Weiterbildung bis 2012 verlängert

1. Möglichkeit: von 2008 – 2012 jedes Jahr 1 Tag Weiterbildung!

2. Möglichkeit: Führerschein 2012 ohne Weiterbildungsnachweis verlängert.

Problem: Führerschein gilt dann nur bis 10.09.2014

-> Jetzt müssen bis 10.09.2014  5Tage Weiterbildung nachgewiesen und die Fahrerlaubnis neu beantragt werden !

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