Wichtige Hinweise

Bitte beherzigen Sie die nachfolgenden Empfehlungen
und Hinweise. Sie beruhen auf jahrelanger Erfahrung.
Wenn Sie diese Tips beachten, werden Sie die Aus-
bildung bald erfolgreich abschließen.
  • Als Brillenträger sollten Sie Ihre Brille ständig tragen, vor allem wenn sie Ihnen erst kürzlich vom Augenarzt verordnet wurde. Ihre Augen müssen sich erst an die Brille gewöhnen.

  • Geben Sie den Führerscheinantrag sofort ab. Die Bearbeitungszeit bei der Behörde liegt zwischen drei und sechs Wochen, manchmal dauert es länger.
  • Arbeiten Sie regelmäßig mit dem Lehrbuch und den Themenbögen oder mit unseren elektronischen Geräten.

  • am theoretischen Unterricht teilnehmen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • die gesetzlich vorgeschriebenen „Sonderfahrten“ mindestens durchführen.

  • dem Unterricht aufmerksam zu folgen, weil dadurch Ihr Verständnis der Zusammenhänge in den praktischen Fahrstunden erleichtert wird. Das hilft Fahrstunden zu sparen.
  • Vereinbaren Sie praktische Fahrstunden nur dann, wenn Sie ganz sicher sind, dass Sie auch pünktlich beginnen können.
  • Informieren Sie uns sofort, wenn Sie zum Beispiel wegen Erkrankung eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten können.
  • Sprechen Sie mit uns, wenn sie glauben, dass gesundheitliche oder körperliche Beeinträchtigungen die Ausbildung und den Fahrerlaubniserwerb beeinflussen könnten.
  • Geben Sie uns das Ergebnis ärztlicher Untersuchungen umgehend bekannt, damit wir alles Erforderliche in der Ausbildung und bei Behörden veranlassen können.
  • Teilen Sie uns unverzüglich mit, wenn die Behörde Auflagen für Ihre Aubildung und Prüfung erlassen hat.
  • Nennen Sie uns möglichst früh die Termine, an denen Sie keinesfalls an Prüfungen teilnehmen können.
  • Informieren Sie uns sofort, wenn unvorhergesehene Ereignisse Ihre Ausbildung gefährden könnten

  • vor Beginn der Ausbildung mit uns über Ihre Vorstellungen hinsichtlich Ausbildungszeit, Ausbildungsfahrzeug und Prüfung sprechen.
  • uns rechtzeitig sagen, ob sie die theoretische und praktische Prüfung getrennt ablegen wollen.

  • Sie nur zur Prüfung anmelden, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und Ihr Fahrlehrer davon überzeugt ist, dass Sie die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum sicheren Führen des Kraftfahrzeugs besitzen.

  • über den Umfang Ihrer theoretischen und praktischen Ausbildung, auch mit Ihrer Unterschrift, eine Bescheinigung dem Prüfer vorlegen (Bei Theorieunterricht immer in der Liste Eintragen.)

  • Sie nicht nur auf die Prüfung vorzubereiten, sondern
  • Sie mit den Gefahren des Straßenverkehrs und deren Abwehr vertraut zu machen,
  • partnerschaftliches Verhalten zu lehren,um so die Vorraussetzung zu schaffen, dass Sie später vorausschauend, sicher und umweltschonend fahren.

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